Kindschaftsrecht
Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht
Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Wenn Sie unverheiratet zusammen leben ergeben sich allein aus dem Zusamenleben wichtige rechtliche Fragen. Ein wirtschaftlich schwächerer Partner ist durch das Ehe- und Familienrecht nicht geschützt.
Ebensowenig besteht ein gesetzliches Erbrecht für die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Weiterer Regelungsbedarf ergeben sich aus der Anschaffung von gemeinsamen Eigentum oder wenn ein Partner seine Berufstätigkeit -z.B. wegen der Pflege gemeinsamer Kinder - ganz oder teilweise aufgibt.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten bei einer Trennung ist ist sinnvoll, diese Themen einvernehmlich zu besprechen und fair zu regeln.
Hinweise
Andrea Schierbrock
Rechtsanwältin und Notarin
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Stand: Januar 2024
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