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Für Beurkundungen und Beglaubigungen entwerfe ich Ihnen den erforderlichen Urkundentext. Dazu gehört auch immer eine umfassende Erläuterung und Beratung. Vor einer Beurkundung findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Für Ihre Rückfragen nehme ich mir auch während und nach der Beurkundung gerne Zeit.

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Für Beurkundungen und Beglaubigungen entwerfe ich Ihnen den erforderlichen Urkundentext. Dazu gehört auch immer eine umfassende Erläuterung und Beratung. Vor einer Beurkundung findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt. Für Ihre Rückfragen nehme ich mir auch während und nach der Beurkundung gerne Zeit.

Falls Sie Ihr Anliegen bei den oben genannten Themen nicht wiederfinden sprechen Sie mich bitte an.


Eine notarielle Beurkundung ist für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn eine Beurkundung nicht zwingend erforderlich ist - wie z.B. die Beurkundung eines Testaments - kann die Beurkundung wegen der Bedeutung des Rechtsgeschäfts sinnvoll sein. Die Beurkundung soll vor Übereilung und ungesicherten Vorleistungen schützen. Sie hilft bei der Klärung noch offener Fragen und der anschließenden korrekten Formulierung des Willens der Beteiligten.

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