Immobilien

  • Entwurf und Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechten
  • anschließende Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrags
  • Beurkundung von Grundschulden
  • Löschungsanträge und Löschungsbewilligungen von Grundschulden
  • Unterschriftsbeglaubigungen bei Genehmigungen von Kaufverträgen oder Übertragungsverträgen

Sie haben Ihr Traumhaus oder Ihre Wohnung gefunden?


Alle Ihre Fragen rund um den Kauf einer Immobilie können Sie mit mir besprechen. Häufig ist das Grundbuch noch mit den Grundschulden für die Bank des Verkäufers belastet oder Sie müssen als Käufer den Kaufpreis finanzieren und für Ihre Bank eine neue Grundschuld bestellen. Eine ausführliche Beratung und ein Vorgespräch mit den Urkundsbeteiligten ist sinnvoll und immer in den Notargebühren für die anschließende Beurkundung enthalten.

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