Weitere hilfreiche Hinweise zu Thema Erben und Vererben finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: BMJV Erben und Vererben
Lebzeitige Schenkungen und Übertragungen von Vermögen
Für eine lebzeitige Zuwendung können gute Gründe sprechen:
Hinweise
Andrea Schierbrock
Rechtsanwältin und Notarin
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Stand: Januar 2024
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