Vererben und Schenken

  • Einzeltestament
  • gemeinsames Testament ("Berliner Testament")
  • Erbvertrag
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Vermächtnis
  • Testamentsvollstreckung


  • Erbscheinsantrag
  • Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses


  • Erbausschlagung

Weitere hilfreiche Hinweise zu Thema Erben und Vererben finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: BMJV Erben und Vererben

Lebzeitige Schenkungen und Übertragungen von Vermögen


Für eine lebzeitige Zuwendung können gute Gründe sprechen:

  • Eltern möchten Ihre Kinder bei dem Start in den Beruf oder die Familiengründung mit einer Schenkung unterstützten;
  • Schenkungen von Eltern an die Kinder zum Zwecke des Erwerbs eines Familienheims;
  • Regelung der Nachfolge in einem Familienunternehmen noch zu Lebzeiten des Inhabers;
  • der Vermögensübergang zwischen den Generationen soll steuerlich günstig gestaltet werden;
  • Vermeidung von Familienstreitigkeiten nach dem Erbfall.
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